Ehrenordnung
Ehrenordnung des FC Troschenreuth e.V.
Sinn und Zweck der Ehrungen
Mit den Ehrungen soll den Mitgliedern für besondere Leistungen und Treue die Dankbarkeit des Vereins übermittelt werden. Die Ehrenordnung hat dabei den Zweck, die Ehrbekundungen zu standardisieren und damit zu vereinfachen. Gleichzeitig soll durch die Ehrungen die Verbundenheit der Mitglieder mit dem Verein gefestigt werden.
Ehrenvorsitzender
Zur Wahrung alter Traditionen, zur Repräsentation des Vereines bei besonderen Anlässen, als kritischer Beobachter der Vereinsgeschäfte und auch zur Ehrbekundung von verdienten ehemaligen Vorsitzenden kann der Gesamtvorstand einen Ehrenvorsitzenden auf Lebenszeit wählen.
Ehrenmitglieder
Zum Ehrenmitglied kann ein Mitglied nach langjährigen, herausragenden Verdiensten für den Verein ernannt werden. Die Ernennung zum Ehrenmitglied wird im Rahmen der jährlichen Mitgliederversammlung oder einer Sonderveranstaltung mit der Übergabe einer Urkunde durchgeführt. Mit der Ernennung zum Ehrenmitglied erfolgt die beitragsfreie Mitgliedschaft.
Verdiente Mitglieder
Verdiente Mitglieder, die sich über einen langen Zeitraum durch ein besonderes Engagement um das Vereinswohl verdient gemacht haben, können auf Antrag der geschäftsführenden Vorstandschaft durch Beschluss des Gesamtvorstandes als verdiente Mitglieder ausgezeichnet werden. Die Art und Weise der Ehrung oder Auszeichnung wird von dem Gesamtvorstand unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit und unter Erläuterung der Gründe beschlossen und auf der jährlichen Mitgliederversammlung bekannt gegeben.
Auszeichnungen für langjährige Mitgliedschaft
Die Mitglieder werden für langjährige Mitgliedschaft (ab 10 Jahre in Fünf-Jahres-Schritten) mit einer Ehrenurkunde ausgezeichnet. Die Auszeichnung wird im Rahmen der jährlichen Mitgliederversammlung oder bei einer Sonderveranstaltung durchgeführt.
Geburtstagsglückwünsche
Mitglieder erhalten zum 50ten, 60ten, 70ten, 75ten, 80ten, 85ten und 90ten Geburtstag sowie älter persönliche Glückwünsche des Vereins sowie ein Präsent durch einen Repräsentanten übermittelt. Über die Art des Präsentes entscheidet der geschäftsführende Vorstand.
Todesfälle
Dem Ehrenvorsitzenden wird bei Todesfall das letzte Geleit durch repräsentative Mitglieder in Form einer gebührenden Grabrede und Bereithaltung von Sargträgern geboten. Ehrenmitgliedern wird als Zeichen der Verbundenheit ein Kranz mit Schleife oder ein vergleichbarer Grabschmuck geboten. Auf Wunsch ist die Bereithaltung von Sargträgern aus den Reihen der Vereinsmitglieder möglich. Bei aktiven Mitgliedern entscheiden die führenden Mitglieder der betroffenen Sparte über die Art und Weise der Anteilnahme. Bei verdienten Mitgliedern, Vorstandsmitgliedern und sonstigen Mitgliedern entscheidet der geschäftsführende Vorstand entsprechend der Verbundenheit mit dem Verein über die Art und Weise der Anteilnahme.